Staatsgeld für private Spitzeldienste
„Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt.“
Vor solchen Regierungsplänen warnen die „Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ nachdrücklich[47] und zitieren das Bundesverfassungsgericht:
„Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats. … Die Schwelle zur Rechtsgutverletzung ist … erst dann überschritten, wenn … der Staat dermaßen verunglimpft wird, dass dies zumindest mittelbar geeignet erscheint, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, die Funktionsfähigkeit seiner staatlichen Einrichtungen oder die Friedlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ [ Bräutigam/ Klinkhammer]