Ein Wunder ist geschehen
Revision - eines Berliner Urteils gegen einen Journalisten - in Karlsruhe
Karlsruhe: Staat hat Kritik zu ertragen
Diese Berliner Verleumdungs- Begründung wies das Bundesverfassungsgericht nun zurück. „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu. Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, urteilten die Karlsruher Richter. Zwar dürften auch Regierungsinstitutionen vor verbalen Angriffen geschützt werden, „dies dürfe jedoch nicht dazu führen, staatliche Einrichtungen gegen öffentliche Kritik – unter Umständen auch in scharfer Form – abzuschirmen“.
Oje! Ein kleiner Lichtschimmer, - aber immerhin!