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15.06.26 15:57:30
IP-Adressen werden ab jetzt gespeichert - auch ohne Verdachtsmoment
Der westdeutsch-ukrainische Vor-Merz weiter: „IP-Adressen werden künftig drei Monate gespeichert und bei begründetem Verdacht zur Strafverfolgung genutzt.“ „Wir führen eine verhältnismäßige und europa- und verfassungsrechtskonforme dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern ein, um diese einem Anschlussinhaber zuordnen zu können.“
Unsere-Hasskriminalität - gegen die aggressive kriegsvorbereitende Klientelpolitik der Westdeutsch-Ukrainischen Regierung wird ab jetzt geheimdienstlich verfolgt.
© Andree K. Krause
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Kunst von Paula Krause
inseriert: 26.08.20
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