Die west-diversen sexuell-unbestimmten Schmidts wollten festlegen, aber ...
URTEILE DER WOCHE:
Die Schmidts klagen vor dem Oberlandesgericht München. Das lehnt aber die Eintragung ohne Geschlecht ab: Eltern sind weder die Hüter der geschlechtlichen Identität ihres Neugeborenen noch dürfen sie den Eintrag im Geburtsregister für eine spätere Entscheidung des Kindes freihalten. Da der Säugling selbst noch keine Vorstellung hat, ist sein körperliches Geschlecht einzutragen.
Nach Personenstandsgesetz ist das – wie auch der Eintrag divers – grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind keinem Geschlecht zugeordnet werden kann.
Amen!