Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht
Das Bundeskanzleramt hat sich vollständig geweigert, auf eine schriftliche Frage einer Abgeordneten zu antworten, ob die Bundesregierung vorab Kenntnis von dem Anschlag auf Nord Stream hatte.
Trifft es zu, dass der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) Hinweise ausländischer Nachrichtendienste über die bevorstehende Sprengung der Nordstream-Pipelines erhalten hat – und dass Deutschland dennoch keinerlei Vorsorgemaßnahmen ergriff?
Das sei nicht möglich, heißt es in der Antwort, denn die angefragten Inhalte beziehen sich auf die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten . Das Thema berühre in besonders hohem Maß das Staatswohl . Die Auskunftsverweigerung sei aber weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu verstehen .